Dienstag, 31. Mai 2011

Chemie

Chemikalien um uns und in uns.

"Bei chemischen Reaktionen gilt das Gesetz der Erhaltung der Masse." Wenn es sich aber um die Chemie in unserem Körper, in Tieren und Pflanzen handelt, dürfte das Gegenteil der Fall sein.
Wer sich zukünftig über Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien informieren möchte, kann ab sofort beim Handel und den Herstellern Auskünfte einholen. Diese müssen solche Nachfragen innerhalb von 45 Tagen beantworten.

Ein Musteranschreiben dazu gibt es auf der Internetseite www.reach-info.de

Der Präsident des Umweltbundesamtes J. Flasbarth erklärte gegenüber den Unternehmen: „Stoffe mit solchen Eigenschaften haben in Produkten des täglichen Lebens nichts verloren.

Welche gefährlichen Stoff sind hiervon betroffen?

Betroffen sind Chemikalien, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind und die das Hormonsystem stören können. Ebenso Stoffe, die sich nicht zersetzen und eine lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Solche Chemikalien reichern sich leider auch in Organismen an. Eine weltweite Verbreitung vieler solcher giftiger Chemikalien bis in arktische Gefilde und hochgelegene Bergseen hat bereits stattgefunden. Natürlich ist hier neben dem Menschen auch die Tier- und Pflanzenwelt betroffen.

Hier ein aktuelles Beispiel: Ein nun ab dem 28. Juni 2011 verbotener Stoff ist ein PFOS-haltiger Löschschaum. PFOS ist extrem langlebig und sehr giftig. In Tieren der Tiefsee, in Eisbären in der Arktis, bereits überall auf der Welt findet sich dieser Stoff. Besorgniserregend ist die Übertragung der Chemikalie von der Mutter zum Kind während ihrer Schwangerschaft und beim Stillen.

Eine weitere Chemikalie ist Bisphenol A, von der jedes Jahr ganze 3,8 Millionen Tonnen hergestellt werden. Dieser Stoff kann ähnlich wirken wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und stört nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung. Enthalten ist Bisphenol A in fast allen Gegenständen des täglichen Lebens.

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hält Produkte mit Bisphenol A für unbedenklich. Dagegen wurden in Kanada, Frankreich und Dänemark Produkte für Kinder mit Bisphenol A verboten.
Wie sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf unsere Umwelt auswirken werden, erlebt vielleicht erst die nächste Generation. Auf jeden Fall sollten schnell die Weichen dafür gesellt werden, damit die Kinder und Enkel dies gesünder tun können.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Sächsischer Umweltpreis 2011

Eines meiner Projekte zum Naturschutz, welches der Arterhaltung von Wildbienen gewidmet ist, nimmt mit weiteren 76 Arbeiten am diesjährigen Wettbewerb zum „Sächsischer Umweltpreis 2011“ teil. Bei einer Festveranstaltung am 25.06. werden im sächsischen Landtag die Finalisten vorgestellt und der Gewinner durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn F. Kupfer, ausgezeichnet.


Eine männliche Sandbiene vor der Landung auf einer Blüte.

Sie möchten am Projekt teilnehmen? Baupläne für Insektenhotels